Bedienerschulung Arbeitsbühne

Aktuelle Termine

Immer von 8:00 bis ca. 15:00 an unserer Werkstatt, Roßfelder Str. 65/7, 74564 Crailsheim

    Weitere Termine, e-learning und auch Inhouse-Schulungen bei Ihnen im Betrieb sind nach Absprache möglich.

    NEU. Theoretischer Teil auch als e-learning möglich.

    BG-Vorschrift:

    Die Berufsgenossenschaft fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt werden dürfen, die:

    • eine Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen absolviert haben
    • mindestens 18 Jahre alt sind
    • körperlich und geistig geeignet sind
    • einen schriftlichen Auftrag vom Unternehmer haben
    • jährlich vom Unternehmer unterwiesen werden

    Seminarinhalt:

    • Verantwortung, rechtliche Grundlagen und geltende Regelwerke
    • Bedienungsanleitung und Sicherheitsregeln der Hersteller
    • Die Betriebsanweisung, Sicht- und Funktionsprüfung
    • Faktoren, welche die Stabilität der Arbeitsbühne beeinflussen
    • Arbeitsplatz- und Umgebungsinspektion
    • Risiken, Gefahren und ihre Vermeidung
    • Allgemeine Kenntnis und Zweck, Funktion der Bedienungselemente und der Notfalleinrichtung
    • Sicheres Fahren mit der Arbeitsbühne, Transport von Lasten
    • Gebrauch einer Arbeitsbühne mit Störung
    • Sichern der Arbeitsbühne vor unautorisiertem Gebrauch
    • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
    • Verantwortung von Unternehmer, Bediener und Verleiher
    • Vielfältige praktische Übungen und Fahrübungen
    • Theoretische und praktische Abschlussprüfung

    PSAgA

    Tragen Sie immer die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Arbeiten mit der Hubarbeitsbühne, z.B. Sicherheitsschuhe, Warnweste, usw.

    Auf Auslegerbühnen muss immer ein Rückhaltegurt mit kurzem Verbindungsmittel (PSAgA) als Absturzsicherung getragen werden.

    Haltegurt-Sets können Sie bei uns ausleihen oder erwerben!

    Jetzt Termin anfragen

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