BG-Vorschrift:
Die Berufsgenossenschaft fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Teleskopstaplern beauftragt werden dürfen, die:
- eine Ausbildung zum Führen von Teleskopstaplern absolviert haben
- mindestens 18 Jahre alt sind
- körperlich und geistig geeignet sind
- einen schriftlichen Auftrag vom Unternehmer haben
- jährlich unterwiesen werden
Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- für die Tätigkeit körperlich und geistig geeignet.
Welche Vorbildung muss vorhanden sein?
Keine.
Nach welchen Grundsätzen wird bei Horlacher ausgebildet?
Gemäß DGUV 308-009 (Stufe 1).
Auf welchen Staplern wird ausgebildet?
Auf Teleskopstaplern (starr).
Wie lange dauert die Teleskopstaplerschulung?
- Für Personen mit mindestens einjähriger Praxiserfahrung:
von 8:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr (1 Tag)
- Für Neueinsteiger:
von 8:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr (2 Tage)
Was wird geprüft?
- Für Personen mit mindestens einjähriger Praxiserfahrung:
nach dem
theoretischen Unterricht am Vormittag wird das erlernte in einer
schriftlichen Prüfung abgefragt am Nachmittag findet eine praktische
Schulung am Teleskopstapler mit anschließender praktischer Prüfung
statt.
- Für Neueinsteiger:
nach dem theoretischen Unterricht am ersten
Tag wird das erlernte in einer schriftlichen Prüfung abgefragt am
zweiten Tag findet eine praktische Schulung am Teleskopstapler mit
anschließender Prüfung statt.
Was erhält man nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung?
- Bedienerausweis als Scheckkarte und im Faltformat
- Zertifikat